Ihre Hausärztin
Hausärztliche Versorgung
Die hausärztliche Versorgung ist durch den Gesetzgeber wie folgt definiert (SGB V §73): Die vertragsärztliche Versorgung gliedert sich in die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung. Die hausärztliche Versorgung beinhaltet insbesondere:
- die allgemeine und fortgesetzte ärztliche Betreuung eines Patienten in Diagnostik und Therapie bei Kenntnis seines häuslichen und familiären Umfeldes
- die Koordination diagnostischer, therapeutischer und pflegerischer Maßnahmen
- die Dokumentation, insbesondere Zusammenführung, Bewertung und Aufbewahrung der wesentlichen Behandlungsdaten, Befunde und Berichte aus der ambulanten und stationären Versorgung
- die Einleitung oder Durchführung präventiver und rehabilitativer Maßnahmen, sowie die Integration nichtärztlicher Hilfe und flankierender Dienst in die Behandlungsmaßnahmen.
Als Ihre Hausärztin berate ich Sie in allen Gesundheitsdingen und kümmere mich um Ihre optimale medizinische Versorgung im Erkrankungsfall. Mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln bemühe ich mich um eine rasche Diagnostik und Therapie. Bei der Inanspruchnahme fachärztlicher Kollegen organisiere ich einen sinnvollen Behandlungsablauf und versuche diesen ggf. zu beschleunigen.
Ich verstehe mich auch als Familienärztin, die Ihnen und Ihren Angehörigen in körperlichen und/oder seelischen Notlagen zur Seite steht. Bei Pflegebedürftigkeit oder Invalidität setze ich mich für Ihre Interessen ein und versuche, Ihnen das Leben mit Ihren Einschränkungen so angenehm wie möglich zu machen. Dies bezieht sich auch auf die bürokratischen Notwendigkeiten zur Durchsetzung Ihrer Versorgungs- und Rehabilitationsansprüche.